38. BOLZANO FILM FESTIVAL BOZEN – BFFB
4.-13. APRIL 2025
1. Das BOLZANO FILM FESTIVAL BOZEN - BFFB hat sich zum Ziel gesetzt, im Wettbewerb und in der Sektion RealNonReale eine möglichst breite und vielfältige Auswahl an Filmen des kontemporären Autorenkinos aus Italien, Österreich, Deutschland, Schweiz und Slowenien zu präsentieren. Darunter versteht man ein qualitativ hochwertiges, persönliches und junges Kino, das auf kreativer Ebene Risiko und Unabhängigkeit beinhaltet. Das Festival wählt vorrangig spannende Werke mit entweder Welt-, Europa- oder Italien Premiere aus.
2. TERMINE. Die 38. Ausgabe des BOLZANO FILM FESTIVAL BOZEN - BFFB 38 findet vom 4. bis 13. April 2025 statt.
3. SEKTIONEN DES BFFB 38.
A. Wettbewerb BFFB38
Die besten Filme des kontemporären Autorenkinos, welches in Italien, Österreich, Deutschland, der Schweiz und Slowenien produziert oder koproduziert wird: fiktionale Werke, Misch- und Dokumentarformen und/oder Animationsfilme, die sich qualitativ hochwertig und mutig in das zeitgenössische Kino einordnen lassen. Die Werke junger Talente wird Seite an Seite mit den neuesten Werken etablierter Regisseur*innen präsentiert. Besondere Aufmerksamkeit sollen hybride Formen des Films bekommen. Das so genannte "kontaminierte" Kino, ein Kino welches geografische, politische und formale Grenzen aufzeigt, ein Kino das den Minderheiten und der Peripherie gewidmet ist.
Zur Teilnahme am Wettbewerb BFFB38. Die Filme:
- müssen italienische, österreichische, deutsche, schweizerische oder slowenische Produktionen oder Koproduktionen sein;
- dürfen in der Region Trentino-Südtirol in keiner Form öffentlich aufgeführt und in Italien nicht in kommerziellen Kinos gezeigt worden sein;
- müssen eine Mindestdauer von 60 Minuten haben;
- müssen nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt worden sein.
B. RealeNonReale
Die Sektion ist dem „Non Fiction“, Filme mit hybriden und dokumentarischen Formen, gewidmet. Wie beim Wettbewerb werden eher unkonventionellen Filme großer Namen und neuer Talente berücksichtigt, aber auch Werke, die sich auf die wesentlichen Fragen ihrer Zeit und der Gesellschaft, in der sie entstanden sind, besonders aufmerksam machen.
Teilnahmebedingungen der Sektion RealeNonReale. Die Filme:
- müssen italienische, österreichische, deutsche, schweizerische oder slowenische Produktionen oder Koproduktionen sein;
- dürfen in der Region Trentino-Südtirol in keiner Form öffentlich aufgeführt und in Italien nicht in kommerziellen Kinos gezeigt worden sein;
- müssen eine Mindestdauer von 60 Minuten haben;
- müssen nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt worden sein.
C. BFFB Specials
BFFB Specials zeigt Filme, die der Philosophie des Festivals entsprechen, aber aus verschiedenen Gründen nicht an den Wettbewerbssektionen teilnehmen können. Wichtige Produktionen des Jahres, Filme von großer Bedeutung für die Region oder einfach Filme, die uns faszinieren und besonders beeindruckt haben.
D. Focus
Jedes Jahr wird eine Region, die sich in den letzten Jahren durch die Qualität ihrer Filmproduktionen hervorgehoben hat. Vorrangig berücksichtigen wir Länder, Regionen, Grenzgebiete, Randgebiete, die weit von den wichtigsten politischen und kulturellen Zentren der Welt entfernt sind, und in diesem Zusammenhang Filme, die soziale, politische oder sprachliche Minderheiten besonders hervorheben.
E. Ehrenpreis für eine herausragende Filmkarriere
Jedes Jahr verleiht das BFFB den Ehrenpreis für eine herausragende Filmkarriere an Persönlichkeiten aus Italien, Österreich, Deutschland, der Schweiz oder Slowenien. Der Preis geht an Fachleute, die sich im Laufe der Jahre durch hervorragende Leistungen bei der Entwicklung ihrer Arbeit ausgezeichnet haben. Es wird eine Auswahl der wichtigsten Filme gezeigt, an deren Entstehung sie beteiligt waren.
F. Local Heroes
Die Sektion ist speziell den lokalen Talenten gewidmet. Sie ist offen für Produktionen aus den drei Gebieten der EUREGIO (Tirol - Südtirol - Trentino). Jeder unabhängige Filmemacherin, Regisseurin oder Produzentin ist eine „Heldin“: Wir vom BFFB wollen denjenigen, die in unserer geographischen Nähe Filme machen, eine verdiente Sichtbarkeit geben. Das Ziel ist es mehr Aufmerksamkeit für die in den EUREGIO-Gebieten produzierten oder koproduzierten Filme zu stärken.
Um an der Sektion Local Heroes teilzunehmen, müssen die Filme:
- von Fachleuten produziert, koproduziert oder geleitet worden sein, die in der EUREGIO Tirol - Südtirol - Trentino geboren oder ansässig sind;
- müssen nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellt worden sein;
- dürfen nicht von einem regionalen, provinziellen, lokalen oder nationalen Fernsehsender ausgestrahlt worden sein, dürfen nicht kostenlos auf Online-Plattformen verfügbar sein und dürfen nicht in kommerziellen Kinos in der Euregio gezeigt worden sein.
G. Kleinsprachen DOC
In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Bozen und dem Verein La Fournaise widmet das BFFB den Filmen über sprachliche Minderheiten eine eigene Sektion: Kleinsprachen DOC sammelt Werke (Dokumentarformen/Spielfilme/Hybridformen) jeglicher Länge, die sich mit Themen über sprachlichen Minderheiten befassen, d. h. mit Bevölkerungsgruppen, die eine andere Sprache sprechen als die Mehrheit.
Teilnahmebedingungen der Sektion Kleinsprachen DOC. Die Filme:
- dürfen in keiner Form in der Provinz Bozen öffentlich vorgeführt worden sein und dürfen nicht in kommerziellen Kinos in Italien vertrieben worden sein; Priorität Filme, die noch nie in Italien und/oder in der Euregio Tirol - Südtirol - Trentino gezeigt wurden.
- müssen nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sein.
H. LiLi – Little Lights
Unter dem Namen LiLi - Little Lights verbirgt sich eine dem Kinder- und Jugendfilm gewidmete Sektion des BFFB. Sie ist offen für Spielfilme, Dokumentarfilme und Animationsfilme. In unseren Augen ist es überaus wichtig durch Filmvermittlung bei einer cineastischen Erziehung junger Menschen mitwirken zu können: Die Sektion soll eine nicht nur unterhalten, sondern auch zur Bildung kritischer Persönlichkeiten beitragen und die Aufmerksamkeit auf soziale und kulturelle Veränderungen und Realitäten lenken. Bei der Filmvermittlung handelt es sich um eine wirksame Möglichkeiten, die Entwicklung eines neuen audiovisuellen Publikums zu stärken. Ein zentraler Punkt der Filmvermittlung bildet das schulische Begleitmaterial: Die Unterrichtsmaterialien dienen Lehrer*innen um die Filme vor- und nachzubehandeln.
4. MODALITÄTEN DER TEILNAHME.
Die Teilnahme von Filmen am BFFB 38 kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
a. durch Einladung von der künstlerischen Leitung des Festivals für die Sektionen Wettbewerb BFFB38, RealeNonReale, Ehrenpreis für eine herausragende Filmkarriere, Focus, BFFB Specials und LiLi - Little Lights;
b. durch Auswahl von der künstlerischen Leitung des Festivals im Rahmen einem speziellen Aufruf für die Sektionen Local Heroes (hier finden Sie die jeweiligen vollständigen Bestimmungen und hier können Sie Ihren Film einreichen. Einreichfrist: 15. Dezember 2024) und Kleinsprachen DOC (hier finden Sie die entsprechenden vollständigen Bestimmungen und hier können Sie Ihren Film einreichen. Einreichfrist: 15. Dezember 2024).
5. AUSGEWÄHLTE FILME.
a. Sobald der eingereichte Film für das Festival ausgewählt wurde und die Vorführung des Films von dem/der Rechteinhaber*in, der Rechtsperson oder der juristischen Person, die die entsprechenden Vorführechte besitzt, bestätigt wurde, kann der Film nicht mehr von dem Festival zurückgezogen werden. Der Film darf vor seiner Vorführung beim BFFB, falls er für die Sektion Wettbewerb BFFB38 und RealeNonReale ausgewählt wurde, nicht in der Region Trentino-Südtirol, in der EUREGIO (d.h. im Bundesland Tirol in Österreich und in den Provinzen Südtirol und Trentino in Italien) gezeigt werden. Falls der Film für die Sektion Local Heroes oder Kleinsprachen DOC ausgewählt wurde, darf der Film vor seiner Vorführung beim BFFB nicht in der Autonomen Provinz Bozen vorgeführt werden.
b. Filme, deren Südtiroler, italienische, europäische, internationale oder Weltpremiere, im Rahmen des BFFB 38, bestätigt wurde, dürfen nicht an anderen italienischen Festivals (Präsenz- und/oder Online-Festivals) teilnehmen, die entweder vor oder gleichzeitig mit dem BFFB38 stattfinden.
c. Das Festival entscheidet über das Datum, den Ort und die Reihenfolge der Vorführung(en) der einzelnen Filme; das Festival verpflichtet sich nicht, Datum, Uhrzeit, Ort und endgültige Reihenfolge der Vorführung vor dem 24. März 2025 bekannt zu geben.
d. Die Auswahl der einzelnen Filme ist bis zur offiziellen Bekanntgabe durch das BFFB streng vertraulich zwischen dem Festivalteam und den Vertretern der eingeladenen Filme zu halten. Falls ein Film, dessen italienische, europäische, internationale oder Weltpremiere beim BFFB bestätigt wurde, von anderen in Italien ansässigen Festivals ausgewählt wurde, muss der/die Rechteinhaber*in, die Rechtsperson oder die juristischen Person, die die entsprechenden Vorführechte besitzt, sicherstellen, dass der Film von keinem anderen Festival, welches vor dem BFFB 38 stattfindet, angekündigt wird.
e. Bei Aufführungen im Internet vergewissert sich das Festival, dass die beauftragte VoD-Plattform für die digitale Komprimierung hochwertige Dienste und seriöse Unternehmen einsetzt. Darüber hinaus werden die notwendigen technischen Systeme und Protokolle eingesetzt werden, um die Sicherheit des Streaming zu gewährleisten.
f. Der/die Rechteinhaberin, die Rechtsperson oder die juristischen Person, welcher die Teilnahme des Films bestätigt und/oder den Film beim BFFB angemeldet hat, muss dem Festival bis zum 15. Februar 2025 die folgenden Informationen/Materialien zur Verfügung stellen:
Zusammenfassung des Films (max. 500 Zeichen),
Kurzbiografie und Filmografie des/der Regisseurs/Regisseurin (max. 200 Zeichen),
2/3 Filmstills (300dpi),
1 Foto des/der Regisseurs/Regisseurin (300dpi),
vollständiges Pressebuch / alle Credits,
digitales Poster (300dpi),
Trailer,
Sichtungslink.
g. Filmkopien.-
- Das einzig zulässige Projektionsformat ist das DCP (erforderliche technische Spezifikationen finden Sie hier).
- Der/die Rechteinhaber*in, die Rechtsperson oder die juristischen Person, die den ausgewählten Film eingereicht hat, muss die endgültige Vorführkopie im DCP-Format bis zum 5. März 2025 an das BFFB schicken.
- Die DCP-Kopien müssen vor ihrer Versendung an das Festival auf einem zugelassenen Server getestet werden und die Rechtsperson oder die juristischen Person muss eine schriftliche Bescheinigung über den korrekten Test der Kopie beifügen.
- Die Kopie kann entweder via Link an dcp@filmfestival.bz.it gesendet werden oder postalisch oder Kurier per Festplatte an FILMCLUB | Dr. Streiter-Gasse 8/D | 39100 Bozen geschickt werden (Lieferdetails: Titel, Liefermethode, Lieferdatum und Trackingnummer müssen per E-Mail an dcp@filmfestival.bz.it gesendet werden). Die physische Kopie kann auch persönlich in den Festivalbüros abgegeben werden.
- Die Versandkosten der teilnehmenden Filme werden der einrichenden Person getragen.
- Der/die Teilnehmerin stellt die erforderlichen KDMs für jeden der Saal-Server der Kinos, in denen der Film gezeigt wird, zur Verfügung; der/die Teilnehmerin trägt die Kosten für die Erstellung der KDMs.
- Die Vorführkopien bleiben bis zum Ende der Veranstaltung im Besitz/zur Verfügung des Festivals; nach Ablauf dieser Frist werden die Festplatten mit den DCP-Kopien an die im entsprechenden Abschnitt des Anmeldeformulars angegebene Adresse geschickt, es sei denn, der/die Eigentümer*in der Kopie gibt vor dem Vorführtermin des Films beim BFFB schriftlich andere Anweisungen für die Rückgabe der Kopie.
- Bei Filmen, die nicht in italienischer oder deutscher Sprache vorliegen, muss die Vorführkopie mit italienischen, deutschen oder englischen Untertiteln versehen sein.
h. Mit der Auswahl eines Filmes wird von dem/der Rechteinhaber*in, die Genehmigung erteilt, dessen Werbematerial zu verwenden und Auszüge des Filmes über die Kommunikationskanäle des BFFB zu verbreiten. Die Auszüge dürfen höchstens drei Minuten dauern und auf jeden Fall nicht länger als die Gesamtdauer des Werks sein.
i. Jede/r Teilnehmer*in gewährt dem Bolzano Film Festival Bozen - BFFB die Rechte zur Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke für die öffentliche Ausstellung im Rahmen des Festivals. Ebenso ist das Festival berechtigt, den Namen, die Stimme und/oder das Bild der Personen, die Teil des Werks sind, Fragmente und/oder Standbilder der ausgewählten Werke sowie deren Werbematerial für die Übertragung des Festivals durch lokale, regionale, nationale oder internationale Medien zu verwenden. Ausgewählte Werke werden im Katalog des BFFB 38 und/oder in späteren Sammlungen oder Katalogen erscheinen.
6. JURYS UND PREISE.-
> Eine von der künstlerischen Leitung ernannte, internationale Jury, bestehend aus fünf Personen, vergibt unter den Filmen, die für den Wettbewerb BFFB38 ausgewählt wurden, folgende Preise:
- Preis des Landes Südtirol für den besten Film in Höhe von 7.000 €, der von dem/den/der Regisseur*in(en) und dem/den/der Hauptproduzent*in(en) des Gewinnerfilms gemeinsam getragen wird;
- Preis der Stiftung Südtiroler Sparkasse Bozen für die beste künstlerische Leistung in Höhe von 5.000 Euro in den Kategorien: Regie, Drehbuch, Montage, Kamera, Ton, Schauspiel und Filmmusik; der Geldpreis wird dem/der Gewinner*in dieser Kategorie verliehen;
- Spezialpreis der Jury in Höhe von 3.000 €, teilen sich der/die Regisseur*in(e) und der/die Hauptproduzent*in(en) des Gewinnerfilms;
- Verleihförderpreis der Autonomen Region Trentino-Südtirol in Höhe von 10.000 €, auch offen für die Filme der Sektion RealeNonReale. Der Filmverleih, der diesen Preis erhält, verpflichtet sich, den Film innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der 38. Ausgabe des Festivals in Italien zu vertreiben. Dieser Preis ist kumulativ, d. h. ein Film kann ihn zusammen mit jedem anderen Preis erhalten, der an Filme des Wettbewerbs BFFB38 oder an Filme, die an der Sektion RealeNonReale teilnehmen, vergeben wird.
>Unter den ausgewählten Filmen der Sektionen Wettbewerb BFFB38 und RealeNonReale wird außerdem ein Publikumspreis der Stadt Bozen in Höhe von 2.000 € vergeben. Das Preisgeld wird dem/den/der Regisseur*in(en) des Gewinnerfilms zuerkannt.
> Darüber hinaus wird der mit 1.000 € dotierte Spezialpreis „Dolomiten UNESCO Welterbe“ verliehen, um den sich unterschiedliche Filme aus den verschiedenen Sektionen des BFFB 38 bewerben können, die einen besonderen Bezug zu den von der Stiftung Dolomiti UNESCO geförderten Werten haben. Das Preisgeld wird dem/den/der Regisseur*in(en) des Gewinnerfilms zuerkannt.
> Die Euregio YOUNG Jury, die sich aus Schüler*innen im Alter von 16 bis 18 Jahren aus Südtirol, dem Trentino und dem österreichischen Tirol zusammensetzt, wird außerdem den Preis für den besten Film für ein junges Publikum beim BFFB aus einer Auswahl von Spielfilmen vergeben.
> Die so genannte Filmclub Jury, die sich aus sieben, von der künstlerischen Leitung ausgewählten, Personen zusammensetzt, entscheidet über die Vergabe von zwei Preisen. Personen, die sich für die Filmclub Jury interessieren können sich im Rahmen einer speziellen Ausschreibung bewerben. Die ausgewählten Personen werden von einem/r Experte*in begleitet. Während des BFFB 38 entscheidet die Filmclub Jury über die Vergabe des IDM Film Commission Südtirol Award für den BESTEN LANGFILM aus dem Raum EUREGIO, dotiert mit 2.000 €, und die Vergabe des IDM Film Commission Südtirol Award für den BESTEN KURZFILM aus dem Raum EUREGIO, dotiert mit 1.000 €. Geldpreise werden an die Rechtsperson oder die juristischen Person, vergeben, die den Film einreicht hat und dessen Auswahl beim BFFB 38 bestätigt wurde. Diese Preise sind Teil eines übergreifenden Wettbewerbs , der audiovisuellen Werken offen steht, die von Fachleuten produziert oder inszeniert wurden, die in der EUREGIO Tirol - Südtirol - Trentino geboren oder ansässig sind und in den folgenden BFFB-Sektionen ausgewählt wurden: Wettbewerb BFFB38, RealeNonReale, Local Heroes, LiLi - Little Lights und Kleinsprachen DOC für Langfilme und Local Heroes und Kleinsprachen DOC für Kurzfilme.
> Das BFFB vergibt jedes Jahr zwei Ehrenpreise für eine herausragende Filmkarriere an zwei Persönlichkeiten, die in der Filmwelt in Italien, Österreich, Deutschland, der Schweiz oder Slowenien von besonderer Bedeutung sind.
> Die Auszahlung der Geldpreise erfolgt, sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ausschließlich per Banküberweisung auf die dafür vorgesehenen Konten.
VERPFLICHTUNG ZUR ANERKENNUNG DES BFFB PREISES.-
Filme, die in den Sektionen des BFFB ausgezeichnet werden, müssen auf allen Plakaten, Hinweisen, Anzeigen und im Abspann aller in Italien vertriebenen Kopien, sowohl bei der Kinovorführung als auch bei der Veröffentlichung im nationalen Format (Streaming-Plattformen, DVD, BluRay, etc.) unbedingt auf die Auszeichnung des Bolzano Film Festival Bozen hinweisen.
Die Teilnahme am BFFB 38 setzt die Annahme dieser Regeln voraus. Für alle Probleme, die außerhalb der hier beschriebenen Regeln sind, sind die die Organisator*innen des Festivals sind für die Lösung Jener verantwortlich.
Bolzano Film Festival Bozen – BFFB
Waaghaus | Laubengasse 19 A | 39100 Bozen – Italien
Tel.: +39 0471 058891 | info@filmfestival.bz.it | www.filmfestival.bz.it